Professioneller Pool-Service Perfekte Pflege für ungetrübten Badespaß Ein gut gepflegter Pool ist das Herzstück vieler privater Gärten und öffentlicher Anlagen. Damit Kund:innen jederzeit eine einwandfreie Wasserqualität und eine makellose Optik genießen können, bietet unser Pool-Reinigungsservice eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Von der Entfernung hartnäckiger Kalkflecken bis zur umfassenden Einwinterung – wir liefern maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bedarf. Unsere Serviceleistungen im Detail: • Poolbetreuung: Regelmäßige Inspektion und Pflege für konstante Wasserqualität. • Poolreinigung: Tiefenreinigung, die auch schwierige Verschmutzungen effizient beseitigen. • Einwinterung: Fachgerechte Vorbereitung und Schutz des Pools vor Kälteeinbrüchen. • Instandhaltung: Wartungsservices für langfristige Funktionalität. • Laufende Poolpflege: Individuell abgestimmte Pflege für private und gewerbliche Kunden. Unser Fokus liegt darauf, Kund:innen die Arbeit zu erleichtern und gleichzeitig die Zufriedenheit zu sichern. Ob als Einzelleistung oder als umfassendes Servicepaket – unsere Dienstleistungen gewährleisten eine professionelle Poolpflege und damit einen entscheidenden Mehrwert für Poolbesitzer und -nutzer. www.stutzig-hacker.at Foto: Stutzig & Hacker Ein Service, der Maßstäbe setzt – für einwandfreie Wasserqualität und langlebige Anlagen. WERBUNG Foto: Doris Prachner Stolperfalle Auslandskonten Kapitalertragsteuerpflicht beachten Viele Personen, sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich, nutzen oftmals günstige Zinsangebote im Ausland, um ihr Geld dort zu veranlagen. Dabei wird allerdings häufig übersehen, dass, entsprechend der maßgeblichen Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen, Kapitalerträge immer final im Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Besteuerung unterliegen. Dies bedeutet, dass, selbst wenn im Ausland bereits eine Steuer auf die Kapitalerträge abgeführt wird, diese dennoch zusätzlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers (Österreich) der Besteuerung unterliegen. Werden die Kapitalerträge in der Folge in Österreich nicht erklärt, so kann dies neben einer Nachforderung der offenen österreichischen Steuer zudem auch finanz-strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade bei Kapitalvermögen ist das Angriffsrisiko in Österreich sehr hoch, da viele ausländische Staaten im Rahmen des Informationsaustausches relevante Steuerdaten (Kontosalden, Zinserträge, Dividenden etc.) an den Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers melden. Praktische Lösung: Um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten, sollte in einem ersten Schritt eine Information der ausländischen Bank über die steuerliche Ansässigkeit in Österreich erfolgen. Dadurch kann eine allfällige Quellensteuer im Ausland bereits im Rahmen der Auszahlung auf das zulässige Ausmaß gemäß Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden und diese ausländische Quellensteuer werden dann auf die österreichische Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung angerechnet. Kontakt & Informationen: INTER-TREUHAND PRACHNER Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Hauptplatz 7, 3430 Tulln T: +43 (0) 2272/66793 E: office@itp-prachner.at WERBUNG DONAUKULTURMAGAZIN 1/25 36
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