Donaukulturmagazin Ausgabe März 2026

Foto: VPNOE WERBUNG Schluss mit Blockieren: Wien muss operieren! Streit um Gastpatienten Seit Monaten sorgt die Abweisung von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern in Wiener Spitälern für heftige Debatten. VPNÖ-Landesgeschäftsführer LAbg. Matthias Zauner fordert Fairness und Vertragstreue. „Es kann nicht sein, dass unsere Landsleute in Wiener Spitälern abgewiesen werden – nur weil sie aus Niederösterreich sind. Wiens Bürgermeister Ludwig hat die Gastpatienten-Regelung im Finanzausgleich 2023 selbst unterschrieben“, so Zauner. Niederösterreich verzichtet im Gegenzug auf 500 Millionen Euro jährlich für die Behandlung von Gastpatienten. „Früher konnte man politische Fragen mit Wien bei einem Heurigen auf Augenhöhe klären. Heute müssen wir feststellen: Nicht einmal die Unterschrift des Wiener Bürgermeisters scheint noch etwas wert zu sein, wenn sie vom eigenen Stadtrat Hacker öffentlich relativiert wird“, kritisiert Zauner. Besonders unverständlich: „Es kann niemand erklären, warum ein ausländischer Sozialhilfeempfänger mit Wiener Meldezettel eher behandelt wird als eine niederösterreichische Pensionistin, die jahrzehntelang ins System eingezahlt hat. Das widerspricht jedem Sinn für Gerechtigkeit.“ Als Reaktion hat die Volkspartei NÖ die Kampagne „Schluss mit Blockieren. Wien muss operieren!“ gestartet. Binnen einer Woche haben über 10.000 Bürgerinnen und Bürger die Petition unterzeichnet. „Das ist ein kraftvolles Zeichen. Krankheit kennt keine Landesgrenzen“, so Zauner. Notwendig ist nun eine Klärung dieser Frage – die wird entweder am Verhandlungstisch oder vor Gericht erfolgen. Das Land NÖ unterstützt bereits die Klage eines betroffenen Patienten. Zauner abschließend: „Wer von Fairness spricht, muss bereit sein, bestehende Vereinbarungen einzuhalten.“ Möglichkeit zur Unterstützung: www.gastpatienten.at LAbg. Matthias Zauner WERBUNG Mehr zum Feiertagsarbeitsentgelt Last-Minute-Änderung bei den Überstunden und beim Feiertagsarbeitsentgelt | www.itp-prachner.at Die begünstigte Besteuerung von Überstundenzuschlägen sollte mit 1.1.2026 wieder in den ursprünglichen gesetzlichen Rahmen rückgeführt werden. Aufgrund des medialen Drucks hat sich die Regierung jedoch buchstäblich in letzter Minute vor dem Jahreswechsel noch auf eine neue Freibetragshöhe für Überstundenzuschläge geeinigt. Entsprechend dieser sind ab 1.1.2026 nunmehr die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden (bisher 18 Überstunden) bis zu einem Betrag von € 170,00 (bis dato € 200,00) pro Monat steuerfrei. Gesetzliche Neuregelung auch zum Feiertagsarbeitsentgelt Im Rahmen einer veröffentlichten Anfragebeantwortung vom 2.4.2025 hatte das BMF die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgerichts (BFG) übernommen und klargestellt, dass das normale Entgelt für eine tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist und keinen steuerfreien Zuschlag darstellt. Im Rahmen der bisherigen Verwaltungspraxis wurde dieses Feiertagsarbeitsentgelt in vielen Fällen oftmals als steuerfreier Zuschlag (analog zu Überstundenzuschlägen an Feiertagen) behandelt und innerhalb des vorgesehenen Freibetrags steuerfrei zur Auszahlung gebracht. Die Regierung hat nunmehr im Zuge eines parlamentarischen Initiativantrags beschlossen, dass rückwirkend ab 1.1.2026 die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts im Rahmen des Freibetrages nach § 68 Abs. 1 EStG ausdrücklich gesetzlich verankert werden soll. Dies hat zur Konsequenz, dass der Freibetrag von € 400,00 monatlich nunmehr Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sowie auch das Feiertagsarbeitsentgelt mitumfasst. Foto: Martina Wienberg Kontakt & Informationen: INTER-TREUHAND PRACHNER Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Hauptplatz 7, 3430 Tulln T: +43 (0) 2272 / 66793 E: office@itp-prachner.at Doris Prachner DONAUKULTURMAGAZIN 1/26 19

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